
Ihre Lohnsteuerhilfe in Dortmund Hörde
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Dortmund Hörde. Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Seit 1971 macht die Lohi-Beratungsstelle in der Fußballstadt die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Hörder Bahnhofstraße 16 ist Anlaufstelle für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in allen Fragen rund um die Einkommensteuer. Die Beratungsstelle befindet sich nahe des Bahnhofs und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiterin Susanne Stein ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Sie bietet damit in Dortmund Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
- Hausbesuche bei Menschen mit Bewegungseinschränkung
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
- Barrierefreier Zugang
- Parkplätze neben dem Gebäude der Beratungsstelle
Sie finden unsere Beratungsstelle im Süden von Dortmund, im Stadtteil Hörde, nahe des Phoenix-Sees.
Sie erreichen uns aus nördlicher und südlicher Richtung über die L 627 und aus östlicher sowie westlicher Richtung über die L 523.
Das Büro befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes der Bezirksverwaltungsstelle, direkt an der U-Bahn-Station bzw. der Bushaltestelle.
Ein Parkplatz steht Ihnen neben dem Gebäude zur Verfügung.
Unsere Beratungsstelle liegt direkt an der U-Bahn-Station "Bahnhof Hörde" und ist mit dem Linien U41, U47 und U49 erreichbar. Sie erreichen uns außerdem mit dem Nahverkehr der Deutschen Bahn und mit den Bus-Linien 427, 430, 432, 436, 439, 441, 442 und 456.
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag | 09:00-18:00 |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
4,8 von 5 Sternen
basierend auf 183 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.